Einreichungen können durch den PR-Träger oder durch die PR-Agentur bzw. den PR-Be- rater in Abstimmung mit dem PR-Träger erfolgen. Teilnahmeberechtigt sind juristische und physische Personen sowie Personengesellschaften des Handelsrechts, die in Österreich ansässig sind. Einreichen können Unternehmen (auch klein- und mittelständische Unter- nehmen), NGOs, Verbände sowie öffentliche Insti-tutionen.
Die Einreichung steht PRVA-Mitgliedern und Nicht-Mitgliedern gleichermaßen offen.
Ausgezeichnet werden besondere Leistungen auf dem Gebiet der Public Relations, die im Rahmen einer PR-Konzeption realisiert worden sind und deren Abschluss bzw. über- wiegende Umsetzung in den Zeitraum zwischen 1. Jänner 2021 und 30. Juni 2022 fällt. Teilnahmevoraussetzung ist, dass eine aussagekräftige Zielerreichung in der Einreichung dokumentiert wird.
In Betracht kommen nur PR-Konzepte, die den relevanten Zielsetzungen des Bundes- ministeriums für Arbeit und Wirtschaft entsprechen. Diese Ziele sind unter anderen das Erreichen einer hohen und marktgerechten Qualität von Produkten und Dienstleistungen sowie die Berücksichtigung eines sozial verträglichen und umwelt- sowie ressourcen- schonenden Wirtschaftens.
Die Kosten für eine Einreichung in einer Kategorie betragen:
Für PRVA-Mitglieder: € 320 bis 31.8.22, danach € 349
Für Nicht-PRVA-Mitglieder: € 370 bis 31.8.22, danach € 399
(alle Preise zzgl. 20% USt.).
Die Teilnahmegebühr ist an den PRVA (UniCredit Bank Austria, IBAN AT66 1100 0097 0431 0300), ausnahmslos bis 15. Oktober 2022 zu entrichten. Nach Erhalt der Einreichung wird eine Rechnung zugesandt.